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Fahreignungsseminar/Punktabbau

Fahreignungsseminar/Punktabbau

Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Der Besuch des Seminars ist freiwillig und mehrfach möglich.

Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten im Fahreignungsregister können Sie  durch den Seminarbesuch 1 Punkt abbauen. Dies ist jedoch nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich.

§ 4a Straßenverkehrsgesetz legt fest: „Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum Straßenverkehrsrecht, zu Gefahrenpotentialen und zu verkehrssicherem Verhalten im Straßenverkehr, durch Analyse und Korrektur verkehrssicherheitsgefährdender Verhaltensweisen sowie durch Aufzeigen der Bedingungen und Zusammenhänge des regelwidrigen Verkehrsverhaltens veranlasst werden“.

Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme; beide Teilmaßnahmen werden von qualifizierten und für die Seminardurchführung speziell anerkannten Fahrlehrern und Psychologen durchgeführt. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme findet als Einzel- oder Gruppenseminar statt und umfasst zwei Module zu je 90 Minuten. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird in zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten durchgeführt.

Das Seminar beginnt mit einer der beiden Teilmaßnahmen. Der Mindestabstand zwischen den Modulen der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme beträgt eine Woche; zwischen den beiden Sitzungen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme müssen mindestens 3 Wochen liegen. Die Gesamtdauer des Seminars beträgt dann mindestens 3 Wochen und 1 Tag (wer es also eilig hat, muss mit dem verkehrspsychologischen Teil beginnen!).

Am Ende des Fahreignungsseminars erhalten Sie eine gemeinsame Bescheinigung von Fahrlehrer und Psychologe. Es erfolgt keine Prüfung. Deshalb gibt es auch kein „Bestehen“ oder „Nichtbestehen“. Wenn Sie die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einreichen,  erhalten Sie daraufhin den Punkterabatt.

 

Punktestand Maßnahme Behörde Punktabbau durch Fahreignungsseminar
1-3 Punkte keine Maßnahme, keine Benachrichtigung 1 Punkt
4-5 Punkte Ermahnung, schriftlicher Hinweis auf Fahreignungsseminar 1 Punkt
6-7 Punkte Verwarnung, schriftlicher Hinweis auf Fahreignungsseminar Punktabbau nicht mehr möglich
8 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU Punktabbau nicht mehr möglich