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MPU Drogen

Drogen Haaranalyse

Sie müssen zur MPU, können jedoch nicht den lückenlosen Nachweis der Drogen/Alkohol-Abstinenz beibringen.

Ohne den Nachweis der Drogenfreiheit-Alkoholfreiheit durch eine lückenlose Belegung  können Sie kein positives MPU-Gutachten bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung erzielen.

Mit der forensischen verwertbaren Haaranalyse können Sie Ihre Drogenfreiheit dokumentieren.

Mit der Haaranalyse kann entsprechend der Haarlänge der Nachweis über einen langen Zeitraum nach einem Drogenkonsum dokumentiert werden. Abhängig von der Haarlänge ist dies bis zu einem Jahr rückwirkend möglich. Bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wird oftmals trotz vorhandener Urinscreenings (Abstinenznachweise) zusätzlich eine forensisch verwertbare Haaranalyse verlangt. Hätte ein MPU-Kandidat gleich eine Haaranalyse beigebracht so hätte er Zeit und Geld für Urinscreenings sich ersparen können.

Die Haarlänge bestimmt den Nachweiszeitraum

Mit 1 cm verwertbare lange Haare kann ein Monat Drogenfreiheit festgestellt werden. Mit 6  cm lange Haare kann gesichert der Beweis von sechs Monaten Abstinenz erbracht werden.

Sie erhalten am Ende des Abstinenznachweisprogramms eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Behörde oder einer MPU zum Beweis Ihrer Alkohol-/Drogenfreiheit vorlegen.